NOFV legt Strafmaß gegen 1. FC Magdeburg fest

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Der 1. FC Magdeburg ist vom Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes aufgrund des fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in den Regionalligaspielen beim SV Babelsberg 03 und gegen den 1. FC Lok Leipzig zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro verurteilt worden.

Die Vorfälle aus beiden Spielen wurden vom Sportgericht unter Vorsitz des Richters Stephan Oberholz getrennt bewertet und abschließend zu dieser Gesamtsumme zusammengefasst. Der 1. FC Magdeburg ist damit aufgrund des Fehlverhaltens seiner Anhänger innerhalb eines Jahres zu Strafen von fast 20.000 Euro verurteilt worden.

Das Sportgericht des NOFV betonte bei seiner Urteilsbegründung, dass dem 1. FC Magdeburg bei einer Fortsetzung gleichgelagerter Vorfälle Sanktionen wie Öffentlichkeitsausschlüsse oder Punktabzüge drohen können.

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